Als Richtschnur für Modernisierungen gilt: Die Küche sollte alle 15 Jahre, das Bad alle 20 Jahre renoviert werden. Fenster und Außentüren werden am besten nach maximal 25 Jahren erneuert, Dacheindeckung und Außenputz sind etwa alle 35 Jahre an der Reihe. Oft lassen sich diese Maßnahmen kombinieren mit einer energetischen Sanierung. Wird zum Beispiel der Putz erneuert, bietet sich gleichzeitig eine Fassadendämmung an. Gleiches gilt für die Dacheindeckung, im Zuge der Erneuerung ist der beste Zeitpunkt für eine Dachdämmung.
Gut, wenn Eigentümer für die Sanierung dann auf eine finanzielle Reserve zurückgreifen können! Denn ohne Rücklagen fallen bei einer Sanierung unter Umständen Zusatzkosten an. Zum Beispiel, wenn in Zeiten hoher Zinsen ein Kredit für die dringende Sanierung benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, für Haus oder Wohnung nebenbei ein finanzielles Polster für notwendige Reparaturen und Sanierungen anzulegen.
Besonders gut für solche Rücklagen geeignet ist ein Bausparvertrag.
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Wie funktioniert ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag kombiniert die einfache Bildung von Eigenkapital mit einem günstigen Bauspardarlehen. In der
Ansparphase wird ein bestimmter monatlicher Betrag eingezahlt und
verzinst. Ist die gewählte Ansparsumme erreicht, ist der Vertrag zuteilungsreif
und die Bausparkasse schüttet das Darlehen für die Finanzierung aus. Die Vorteile: Ein Bausparvertrag bietet ab Zuteilung die Sicherheit vergleichsweise niedriger
Zinsen. Außerdem können Förderungen wie Vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber, die Arbeitnehmersparzulage sowie die Wohnungsbauprämie in den Vertrag fließen.
--> Tipp: Wer einen Bausparvertrag für die Bildung von Rücklagen nutzt, achtet am besten auf einen Vertrag, der sich teilen lässt. So steht in regelmäßigen Abständen Geld für eine Sanierung zur Verfügung.
Welche Sanierungsmaßnahmen können aus einem Bausparvertrag finanziert werden?
Wichtig ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung der Gelder aus dem Bausparvertrag. Das kann eine energetische Sanierung oder auch ein altersgerechter Umbau sein. Für diese Maßnahmen können Eigenkapital und Darlehen zum Beispiel verwendet werden:
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Sie können problemlos einen anderen Kessel einbauen. Wichtig ist, dass das neue Modell die Anforderungen des Fördergebers erfüllt. Das ist ...
Antwort lesen »Generell ist der Ergänzungskredit vor dem Beginn von Bauarbeiten und spätestens 12 Monaten nach der Zusage zur Zuschussförderung zu ...
Antwort lesen »Bei der Antragstellung im Jahr 2023 gab es die Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlage zur thermischen ...
Antwort lesen »Das Einfräsen in den Betonboden ist eine Möglichkeit, die ohne zusätzliche Aufbauhöhe funktioniert. Nachteilig ist aber, dass hier ...
Antwort lesen »Für den Trittschallschutz kommt es auf eine schwimmende Verlegung des Oberbodens an. Dazu bringen Sie zunächst geeignete Dämmplatten auf ...
Antwort lesen »Sie bekommen den Geschwindigkeitsbonus anteilig für die anrechenbaren Kosten der ersten Wohneinheit. Bei zwei Wohneinheiten betragen diese ...
Antwort lesen »Eine Auskunft zu den Mehrkosten können wir Ihnen im Moment nicht geben. Diese bekommen Sie von den Herstellern der Heizsysteme, die aktuell ...
Antwort lesen »Den SerSan-Bonus bekommen Sie für die gesamte Fördersumme der KfW-261-Förderung. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Nein. Das ist leider nicht möglich. Da Sie keine Eigentümer sind, können Sie die Förderung der Heizung leider nicht beantragen. Möglich ist ...
Antwort lesen »Die vom BAFA geförderte Energieberatung ist genau geregelt, um eine hohe Qualität sicherstellen zu können. Gleiches gilt für die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung der KfW (458) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind. Nachzuweisen ist das mit einem ...
Antwort lesen »Befindet sich die Dämmung zwischen zwei beheizten Räumen, ist eine Dampfbremse nicht erforderlich. Da die Temperaturen ähnlich hoch sind, ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Aus Anlage 8 der EnSanMV ergeben sich hier keine Einschränkungen. Das Haus muss mindestens 10 Jahre und die Heizung ...
Antwort lesen »Das hängt von der geplanten Maßnahme ab. Geht es um Arbeiten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftung, Wärmeschutz ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Anforderungen des § 19 der 1. BImSchV. Dieser fordert generell, dass bei einer Feuerungsanlage für feste ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch bei Glastausch im Bestand in Anspruch nehmen. Geregelt ist das in der Energetische ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es für die Sanierung beheizter Gebäude und Gebäudeteile. Förderbar sind dabei die in der BEG EM Richtlinie aufgeführten ...
Antwort lesen »Nein. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Dach darf allerdings 10 Jahre lang nicht verschlechtert oder abgerissen werden. ...
Antwort lesen »Lassen sich die Fenster nicht öffnen, handelt es sich nicht um Gebäudeöffnungen. In diesem Fall ist unserer Auffassung nach genauso zu ...
Antwort lesen »Geht es um die (Fach-)Unternehmererklärung im GEG, ist § 96 relevant. In diesem geht es darum, dass Handwerker nach Abschluss aller ...
Antwort lesen »Generell werden Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert, wenn Sie hohe Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen (bis 12 kW ƞs ≥ 181 %; ...
Antwort lesen »Da es um einen Neubau geht, können Sie die KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten (KfW-Programm 297) und/oder das ...
Antwort lesen »Sofern das Gaskochfeld für den Einsatz in geschlossenen Räumen zugelassen ist, sollte das kein Problem darstellen. Einschränkungen gibt es ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Denn die Kosten des Energieberaters lassen sich immer nur mit dem Förderprogramm für die geförderte ...
Antwort lesen »Geht es um die BAFA-Förderung für neue Fenster, ist immer ein Energieberater erforderlich. Dieser erstellt eine technische ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Vorgaben des Fördergebers (hoher Wärmeschutz mit U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), bekommen Sie einen ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Bonus (Heizungs-Tausch-Bonus) zur Heizungsförderung beantragt, müssen Sie die Entsorgung der Ölheizung nachweisen. Das ist ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie nachträglich leider keine Förderung. Diese gibt es nur für den Einbau einer Umweltheizung auf Basis ...
Antwort lesen »Eine Befreiung gibt es im GEG nur, wenn die Ziele des Gesetzes durch andere Maßnahmen erreicht werden oder dann, wenn die Anforderungen ...
Antwort lesen »Da die Heizung zum Gemeinschaftseigentum gehört, können Sie die KfW-Heizungs-Förderung voraussichtlich ab Mai beantragen. Der Ablauf ist ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort