Als Richtschnur gilt: Die Küche sollte alle 15 Jahre, das Bad alle 20 Jahre renoviert werden. Auch Heizkörper halten selten mehr als 20 Jahre durch. Fenster und Außentüren sollten nach maximal 25 Jahren erneuert werden, Dacheindeckung und Außenputz sind etwa alle 35 Jahre an der Reihe. Oft lassen sich diese Maßnahmen kombinieren mit einer energetischen Sanierung. Wird zum Beispiel der Putz erneuert, bietet sich gleichzeitig eine Fassadendämmung an. Gleiches gilt für die Dacheindeckung: Im Zuge der Erneuerung ist der beste Zeitpunkt für eine Dachdämmung. Gut, wenn Hausbesitzer für die Sanierung dann auf eine finanzielle Reserve zurückgreifen können.
Ohne finanzielles Polster fallen bei Sanierung Zusatzkosten an
Wer kein Geld zurückgelegt hat, muss unter Umständen mit Zusatzkosten kalkulieren. Zum Beispiel, wenn er in Zeiten hoher Zinsen einen Kredit für die dringende Sanierung benötigt. Es ist daher sinnvoll, für Haus oder Wohnung nebenbei ein finanzielles Polster für notwendige Reparaturen und Sanierungen anzulegen. Bei Eigentumswohnungen schreibt das Wohnungseigentumsgesetz übrigens zwingend die Bildung einer Instandhaltungsrücklage vor, die der Verwalter anlegt und bei Reparaturen und anderen Maßnahmen, die von den Eigentümern beschlossen werden, zur Finanzierung einsetzt. Bei privaten Ein- und Zweifamilienhäusern wird das erfahrungsgemäß nicht im gleichen Maß systematisch gemacht, und nicht selten treten bei dann Finanzierungslücken auf, wenn sich die Sanierung nicht mehr verschieben lässt.
Bausparvertrag gibt Hausbesitzern finanzielle Sicherheit
Damit es soweit gar nicht kommt, raten die Experten der Wüstenrot Bausparkasse Hauseigentümern, frühzeitig und regelmäßig eine bestimmte Geldsumme - zum Beispiel in Form eines Bausparvertrags - zurückzulegen. Die Höhe einer solchen Rücklage ist abhängig vom Gebäude und dessen Zustand. Während für relativ neue Häuser jährlich circa 0,8 bis ein Prozent des Kaufpreises ausreichen, sind es bei Altbauten entsprechend höhere Beträge.
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