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13.01.2022
mehr zu Förderung
 

Förderung: Kann ich Zuschüsse auch nach der Sanierung beantragen?

Nachträgliche Antragstellung nur in den wenigsten Fällen möglich

Sie erleichtern die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen und sind manchmal auch Anreiz, eine Sanierung zu starten - die Rede ist von Förderung, insbesondere von Zuschüssen. Um so größer ist am Ende dann manchmal die Enttäuschung, wenn die Förderung gar nicht in Anspruch genommen werden kann, zum Beispiel weil der Zuschuss-Antrag zu spät gestellt wurde. Unser Überblick zeigt, wann Zuschüsse für die Sanierung beantragt werden müssen und ob eine nachträgliche Förderung möglich ist.

Euroscheine mit Häuschen und Geodreieck
Ein Zuschuss erleichtert die Sanierung. Aber Achtung bei der Antragstellung: Die meisten Zuschüsse müssen vor der Maßnahme beantragt werdenFoto: energie-fachberater.de

Sie ist eine der häufigsten Fragen in unserem Sanierungsforum: "Kann ich den Zuschuss auch noch nach Abschluss meiner Sanierung beantragen?" Und oft lautet die Antwort: Leider nein! Denn tatsächlich müssen die meisten Zuschuss-Anträge inzwischen vor der Sanierung gestellt werden. Viele Fördergeber haben nämlich auf ein zweistufiges Antragsverfahren umgestellt. Das bedeutet:

Antragstellung vor Auftragserteilung an die Handwerksfirma --> Reservierung der Zuschuss-Gelder beim Fördergeber --> Auftragserteilung und Sanierung --> Einreichen der Unterlagen nach Abschluss --> Auszahlung des Zuschusses

1. Zuschüsse der KfW
Ob für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus, Barrierefreiheit oder Einbruchschutz - alle Förderungen der KfW müssen vor Auftragserteilung an die Handwerksfirma beantragt werden. Grundlage für den Zuschuss-Antrag ist das entsprechende Handwerker-Angebot. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. --> KfW-Förderung richtig beantragen

2. BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen + Heizungstausch
Auch für die BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen, Heizungstausch und Heizungsoptimierung erfolgt die Antragstellung in zwei Schritten: Vor Auftragserteilung wird der Zuschuss-Antrag auf Basis eines Kostenvoranschlags gestellt. Nach der Sanierung reichen Eigentümer die Unterlagen ein und erhalten den Zuschuss ausgezahlt. Auch hier ist eine nachträgliche Förderung nicht möglich. --> BAFA-Förderung richtig beantragen

3. Förderung der Bundesländer
Für einige Maßnahmen gibt es immer wieder attraktive Förderprogramme der Bundesländer - beispielsweise für Photovoltaik, Solarstromspeicher und Ladestationen. Auch hier ist wichtig: rechtzeitig die Förder- und Antragsbedingungen prüfen! In der Regel müssen nämlich auch bei diesen Förderprogrammen die Zuschuss-Anträge vor der Umsetzung gestellt werden. Teilweise gibt es auch Antragsplattformen, die nur zu bestimmten Zeiten geöffnet sind oder ein Kontingent an möglichen Förderanträgen. In solchen Fallen gilt "first come, first serve".

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Ausnahme: Steuerbonus vom Finanzamt gibt es nachträglich
Wer die Antragstellung für den Zuschuss verpasst, geht zum Glück nicht ganz leer aus: Als Alternative gibt es den Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen. Nach Abschluss der Sanierung können die Kosten verteilt auf drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden - eine ausreichend hohe Steuerschuld vorausgesetzt. Das rechnet sich je nach Maßnahme mehr oder weniger im Vergleich zur Förderung und kann, anders als die Förderung, nachträglich geltend gemacht werden.

Eine weitere Alternative ist das Absetzen der Handwerkerkosten von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung. Allerdings ist das nur für die Arbeits- und Fahrtkosten möglich, nicht für die Materialkosten. Bis zu 6.000 Euro können jährlich steuerlich geltend gemacht werden. 20 Prozent - also maximal 1.200 Euro - gibt es dann als Bonus zurück. 

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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