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Expertenwissen
 

Energieausweis für Vermieter und Verkäufer von Haus oder Wohnung

Energetische Qualität der Immobilie am Markt darstellen

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verpflichtet den Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung beziehungsweise beim Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Wir erklären, was dabei zu beachten ist.
Energieausweis vor Haus nach Sanierung
Wird das Haus verkauft oder vermietet, muss der Eigentümer Interessenten einen Energieausweis vorlegenFoto: Deutsche Energie-Agentur (dena)

Energieausweis muss neuen Mietern und Käufern übergeben werden
Der Energieausweis muss potenziellen Mietern oder Käufern schon bei der ersten Besichtigung vorgelegt werden. Alternativ ist auch ein Aushang möglich. Ist der Mietvertrag oder der Kaufvertrag besiegelt, erhält der Mieter beziehungsweise Käufer den Energieausweis als Original oder Kopie. Welcher Energieausweis erforderlich ist - Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis - ist abhängig vom Baujahr und von der Größe des Hauses.

Angaben aus Energieausweis gehören auch in Immobilienanzeige
Die wichtigsten Angaben aus dem Energieausweis gehören auch verpflichtend in die Immobilienanzeige, das legt die EnEV 2014 fest. Dazu gehören die Art des Energieausweises, Energiebedarf/Energieverbrauch, Energieträger der Heizung, Baujahr und Energieeffizienzklasse.

Bußgeld für fehlerhafte Angaben im Energieausweis
Wer den Energieausweis nicht rechtzeitig und vollständig schon bei der ersten Besichtigung vorlegt oder den Energieausweis dem neuen Mieter oder Käufer nicht aushändigt, begeht nach EnEV 2014 eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro. Das gilt übrigens auch, wenn Hausbesitzer dem Energieberater falsche Daten für den Energieausweis zur Verfügung stellen.

Aus den Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis ergeben sich für den Eigentümer keine weiteren Verpflichtungen – mit Ausnahme der zwingenden Nachrüstverpflichtungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Folgt der Eigentümer jedoch den Sanierungsempfehlungen des Energieausweises, steigert er den Wert und die Attraktivität der Immobilie für potenzielle Mieter und Kaufinteressenten beträchtlich.

Wird ein Haus beziehungsweise eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Verpflichtung einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Im Falle einer Vermietung oder eines Verkaufs ermöglicht es der Energieausweis dem Eigentümer, die energetische Qualität seines Hauses oder seiner Wohnung am Markt darzustellen. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage können dadurch für potenzielle Mieter oder Käufer vor Abschluss des Miet- beziehungsweise Kaufvertrages sichtbar gemacht werden. Die Attraktivität eines sanierten Gebäudes erhöht sich dadurch deutlich.

 
 
 
 
Quelle: Energie-Fachberater.de
 
 

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