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Expertenwissen

Elementarversicherung: Finanzielle Barriere gegen Naturgewalten

Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen, Hochwasser absichern

Eben noch harmlose Bäche verwandeln sich in reißende Flüsse, Starkregen setzt in wenigen Minuten Stadtviertel unter Wasser – Naturkatastrophen dieser Art häufen sich auch in Deutschland. Wer schon einmal in seinem Haus mit Schlamm- und Wassermassen gekämpft hat, sehnt sich nach Barrieren gegen die Fluten und gegen die oft immensen finanziellen Folgen. Dazu gehört auch ein guter Versicherungsschutz durch eine Elementarversicherung.
Keller mit Wasserschaden durch Hochwasser
Ein guter Versicherungsschutz durch eine Elementarversicherung sichert Schäden durch Naturgewalten abFoto: Michael Schütze / Fotolia.com

Zumindest die finanziellen Folgen von Schäden durch Hochwasser und andere Naturgewalten sind mit einer Elementarversicherung abgedeckt. Denn Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung bieten keinen Schutz, wenn Schäden durch Naturgewalten entstanden sind, so etwa bei Überschwemmungen, Starkregen, Erdsenkungen, Erdrutschen, Erdbeben oder wenn der Druck von Schneelasten Schäden am Dach verursacht. Wer sich vor solchen Risiken absichern will, sollte sich um eine Versicherung gegen Elementargefahren bemühen. Sie springt dann ein, wenn zum Beispiel Wassermassen von außerhalb des Hauses eingedrungen sind. Denn gerade diese gewinnen angesichts des Klimawandels und seiner Folgeerscheinungen immer mehr an Bedeutung.

Für Schäden an Solaranlagen, die durch Feuer, Sturm, Hagel oder Schneelast entstanden sind, gibt es Zusatzpolicen.

Elementarschaden-Versicherung bezahlt alle notwenigen Reparaturen
Hat das Hochwasser die Bausubstanz zerstört, kann ein Hausbesitzer, der gegen Überschwemmungen versichert ist, wenigstens mit einer umfassenden finanziellen Hilfe rechnen. Auch notwendige Reparaturen als Folge der Flut bezahlt die Elementarschaden-Versicherung. Sie greift nicht nur beim Haus selber, sondern auch bei versicherten Garagen und anderen Nebengebäuden. Selbst bei einem Abriss oder wenn vermietete Wohnungen vorübergehend nicht benutzt werden können, tritt die Versicherung ein.

Absicherung gegen Elementargefahren auch in Hausratversicherung aufnehmen
Wird zusätzlich noch Hausrat in Mitleidenschaft gezogen, was oftmals zwangsläufig die Folge ist, kann dieser in der Regel durch eine Ergänzung der Hausratversicherung abgesichert werden, indem die Versicherung des Hausrats gegen Elementargefahren gezielt mit aufgenommen wird.

Tipps gegen Schäden durch Naturgewalten

  • Achten Sie auf die Wetterberichte für Ihr Gebiet. In Deutschland drohen vor allem durch Starkregen, Hochwasser und Erdrutsche Gefahren.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei Fachfirmen über vorbeugenden Überschwemmungsschutz.
  • Verzichten Sie in Hochwasser gefährdeten Gegenden auf eine hochwertige Ausstattung in bewohnten Räumen im Untergeschoss. Elektrische Versorgungseinrichtungen und Heizanlagen nach Möglichkeit in höheren Geschossen installieren.
  • Die wichtigsten Dokumente wie Geburtsurkunde, Krankenversicherungskarte, Kaufverträge und Versicherungsunterlagen sollte man griffbereit an einem sicheren Ort aufbewahren.
  • Halten Sie das Schadensausmaß in Fotos fest, markieren Sie die erreichten Wasserstände, beziffern Sie Verluste und voraussichtliche Kosten des Schadens oder eines Neukaufs der beschädigten Gegenstände und werfen Sie keine beschädigten Einrichtungsgegenstände weg, bevor sie vom Versicherer gesehen wurden.
 
 
 
Quelle: Württembergische Versicherung AG
 
 

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