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Expertenwissen

Versicherung zahlt Entfernung ungewollter Graffiti

Gute Wohngebäudeversicherung unterstützt private Hausbesitzer

Graffiti ist vor allem in Städten überall zu sehen – an Hauswänden, Zügen oder Unterführungen. Für Hausbesitzer kann die Entfernung ungewollter Schmierereien schnell ins Geld gehen. Gut zu wissen: An privat genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern übernimmt eine gute Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Entfernung ungewollter Graffiti. Die Experten der Württembergischen Versicherung erklären die Details.
Graffiti an Hauswand
Schön ist anders! Für Hausbesitzer sind Graffiti nicht nur optisch ein Ärgernis, sondern auch mit Kosten für die Entfernung verbunden. Gut, wenn da die Versicherung einspringtFoto: energie-fachberater.de

Unter dem Begriff "Graffiti" wird eine Vielzahl gekratzter, geätzter, gemalter oder gesprühter Schrift- und Bildelemente zusammengefasst. Für Hausbesitzer sind die ungewollten "Verzierungen" der Fassade ein echtes Ärgernis und teurer Spaß. Rein rechtlich ist eine unerlaubte Bemalung Sachbeschädigung. Der Verband Haus und Grund bezifferte die Schäden durch ungewollte Graffiti auf jährlich zwischen 200 und 500 Millionen Euro bundesweit. Die Täter haften in voller Höhe für den angerichteten Schaden - wenn sie denn ermittelt werden.

Hausbesitzer können bei Graffiti-Entfernung auf Wohngebäudeversicherung zählen
Bis zu 100 Euro pro Quadratmeter kann die Graffiti-Entfernung kosten. Können die Täter nicht dingfest gemacht werden, bleibt der private Hausbesitzer häufig auf den Kosten sitzen, wenn er die Beschädigung seines Eigentums beseitigen lässt. Eine gute Wohngebäudeversicherung springt bei Graffiti am privat genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus jedoch ein. Je nach Umfang des gewählten Versicherungsschutzes deckt zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung der Württembergischen die Behebung mutwilliger Gebäudebeschädigungen – auch durch Graffiti – bis zu einer Höhe von 25.000 Euro ab.

Ist das Graffiti einmal entfernt, lohnt es sich, die Fassade mit einer speziellen Beschichtung zu schützen. Diese erleichtert eine Entfernung, sollte die Außenwand erneut Ziel von Graffiti-Sprayern werden.

 
 
 
Quelle: Württembergische Versicherung AG
 
 

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