1. Der richtige Zeitpunkt für die Dachsanierung
Nach 50 bis 60 Jahren sollte das Dach erneuert werden, manchmal auch schon früher, je nach Lage. Denn wenn das Dach fast ausschließlich im Schatten liegt, die Sonne feuchte Dachziegel nicht trocknen kann und das Dach grün wird, kann eine Dachsanierung schon nach 40 Jahren erforderlich sein. Auch bei einem geplanten Dachausbau oder Umbau sollte der Dachzustand geprüft werden. Was viele Eigentümer auch nicht bedenken: Wenn sie eine Solar- oder Photovoltaik-Anlage auf dem Dach montieren, ist die Dacheindeckung darunter nicht mehr zugänglich und Reparaturen sehr aufwändig und teuer. Deshalb vor Installation einer Solaranlage unbedingt das Dach checken und Schäden ausbessern lassen!
2. Immer einen Fachbetrieb zu Rate ziehen
Eine Dachsanierung ist ein Job für Profis und nichts für Laien oder gar Haustürgeschäfte! Am besten wählen Eigentümer einen Innungsbetrieb aus der Region. Fachbetriebe kennen sich bestens mit den gesetzlichen Vorschriften und technischen Möglichkeiten aus.
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3. Termin vor Ort vereinbaren
Bevor die Dachsanierung startet, sollte sich der Fachbetrieb vor Ort einen Eindruck verschaffen. Wie ist die bauliche Situation? Und welche Wünsche, Vorstellungen und Pläne haben die Eigentümer?
4. In die Dämmung investieren
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) schreibt eine Dämmung bei der Dachsanierung ohnehin vor, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Dachdämmung sinnvoll. Denn die Dämmung spart Heizkosten, verbessert den sommerlichen Wärmeschutz und löst auch Probleme wie rutschende Schneebretter oder großflächige Eiszapfenbildung.
5. Beim Dachaufbau im System bleiben
Bei einer Dachsanierung wird nicht nur die Dacheindeckung erneuert. Auch Dämmung und Unterspannbahn müssen angebracht werden. Dabei sollten alle verwendeten Materialien aus einem System stammen, damit Dämmung, Kleber und Folie perfekt zusammenpassen.
6. Auf Sturm- und Schneesicherheit achten
Stürme und Windböen in Orkanstärke werden immer häufiger - Sturmklammern für Dachziegel und Dachsteine sind deshalb inzwischen Pflicht. Wird darauf verzichtet, haben Eigentümer:innen bei Sturmschäden Probleme mit dem Versicherungsschutz. In schneereichen Regionen sollte zusätzlich auf die Schneesicherung (wie zum Beispiel Schneefanggitter) geachtet werden.
7. Bei der Dachsanierung die Optik nicht vernachlässigen
Sie bestimmt das Bild des Hauses maßgeblich mit – daher sollte bei der Dacheindeckung auch die Optik eine Rolle spielen. Ein schönes Deckungsbild macht Dach und Haus auf Jahre zum Hingucker. Damit die Optik stimmig ist, sollten auf kleinen Dachflächen zum Beispiel eher kleinere Dachziegel oder Dachsteine zum Einsatz kommen.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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