x
08.03.2024
mehr zu Dachdämmung
 

Gesetzliche Vorgaben des GEG 2024 für die Dachdämmung

Maximaler U-Wert für die Dachkonstruktion ist vorgeschrieben

Egal ob Steildach oder Flachdach - wer sein Dach dämmt, muss die Vorgaben des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) einhalten. Vorgegeben ist der U-Wert, den die Dachkonstruktion nach der Dämmung nicht überschreiten darf. Alle Infos und Details zu den gesetzlichen Regelungen bei der Dachdämmung.

Aufdachdämmung - Aufsparrendämmung
Wer sein Dach dämmt, muss die gesetzlichen Vorgaben des GEG 2024 einhaltenFoto: energie-fachberater.de

Wer sein Dach erneuert oder eine Dachdämmung einbaut bzw. erneuert, muss die Vorgaben des GEG 2024 einhalten. Das gilt auch, wenn nur die Dacheindeckung einschließlich Lattung und Verschalung, Dachhaut und Abdichtung, außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden.

Diesen U-Wert gibt das Gebäudeenergiegesetz für die Dachkonstruktion vor
Für die Dämmung eines Steildachs (Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung, Untersparrendämmung) gilt der maximale U-Wert von 0,24 W/(m² K). 

Ist bei einer Zwischensparrendämmung der Platz begrenzt, gelten die Anforderung als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Schichtdicke des Dämmstoffs (mit einer Wärmeleitfähigkeit von maximal λ = 0,035 W/(m·K)) eingebaut wurde.

Wird das Flachdach eines Hauses neu gedämmt, schreibt das GEG 2024 einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von höchstens 0,20 W/(m² K) vor.

Abweichende Vorgaben bei begrenzem Platz, Einblasdämmung und Naturdämmstoffen
Ist die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt (zum Beispiel bei einer Zwischensparrendämmung), so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird. Dabei muss für den Dämmstoff ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/(m·K) eingehalten werden.

Bei einer Dachdämmung mit Einblasdämmung oder einem Dämmstoff aus nachwachsenden Rohstoffen (Naturdämmstoff) darf die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs auch maximal λ = 0,045 W/(m·K) betragen.

Gibt es Ausnahmen bei den Anforderungen des GEG?
Ausnahmen bei den gesetzlichen Anforderungen gibt es nur, wenn die Sanierungsarbeiten nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Dachfläche betreffen, sowie für Dächer, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind. Weitere Ausnahmen sind nach § 105 GEG für Gebäude unter Denkmalschutz oder mit erhaltenswerter Bausubstanz möglich.

--> Wichtig zu wissen: Bei den angegebenen Werten handelt es sich um die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese reichen zum Beispiel für eine Förderung nicht aus. Für eine Förderung für die Dachdämmung muss ein U-Wert von maximal 0,14 Watt/(m²•K) erreicht werden, so dass eine dickere Dämmung nötig ist.


Was kostet eine Dachdämmung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

mehr zu Dachdämmung
 
 
 
 
Quelle: energie-fachberater.de
 
 

Sanierungsforum

Stellen Sie Ihre Fragen an unsere Experten

Zu allen Fragen/Antworten im Sanierungsforum »

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Dach/Dachboden

 

Produkte im Bereich Dachdämmung

 
 
 
 

Produkte im Bereich Dachdämmung

 

Sanierungsforum

hochrunter

Unsere Portalpartner

 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Newsletter-Abo