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28.10.2022

Dämmung von Rohrleitungen: So dick muss der Dämmstoff sein

Heizungs- und Warmwasserleitungen müssen gedämmt werden

Die Dämmung von Rohrleitungen (Heizungs- und Warmwasserleitungen) und Armaturen ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht, wenn diese in einem unbeheizten Raum (zum Beispiel im kalten Keller) verlaufen und zugänglich sind. Auch für die Dicke der Rohrisolierung gibt es Vorschriften. Alle gesetzlichen Vorschriften zur Dämmung von Rohrleitungen im Überblick - so dick muss die Dämmung für Rohrleitungen sein.

Gedämmte Heizungsleitungen im Keller
Gedämmte Heizungsleitungen im Keller: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt genau vor, wie dick die Dämmung sein mussFoto: energie-fachberater.de

Wann ist die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen Pflicht?
Eine Rohrisolierung ist nach den gesetzlichen Vorgaben des GEG immer dann Pflicht, wenn Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie dazugehörige Armaturen in unbeheizten Räumen verlaufen.

Wie dick muss die Rohrisolierung laut gesetzlicher Vorschrift sein?
Wie dick die Rohrleitungen mit der Dämmung eingepackt werden müssen, hängt vom Innendurchmesser der Rohre ab. Die gesetzlichen Vorgaben für die Rohrisolierung beziehen sich auf einen Dämmstoff mit der Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m•K).

  • Rohrleitungen/Armaturen mit einem Innendurchmesser bis 22 Millimeter --> die Dicke der Dämmung muss mindestens 20 Millimeter betragen
  • Rohrleitungen/Armaturen mit einem Innendurchmesser über 22 Millimeter bis 35 Millimeter --> die Dicke der Dämmung muss mindestens 30 Millimeter betragen
  • Rohrleitungen/Armaturen mit einem Innendurchmesser über 35 Millimeter bis 100 Millimeter --> die Dämmung muss mindestens so dick sein wie der Innendurchmesser der Rohrleitung
  • Rohrleitungen/Armaturen mit einem Innendurchmesser über 100 Millimeter --> die Dicke der Dämmung muss mindestens 100 Millimeter betragen

Befinden sich die Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen oder bei zentralen Leitungsnetzverteilern beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht die Hälfte der oben genannten Werte.

Dämmvorschriften für Kälteverteilungsleitungen, Lüftungsleitungen sowie Leitungen von Klimaanlagen
Bei Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht 6 Millimeter.

Umrechnung der Dämmdicke bei Verwendung von Dämmstoffen mit anderer Wärmeleitfähigkeit
Bei Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten als 0,035 Watt pro Meter und Kelvin müssen die Mindestdicken der Dämmschichten entsprechend umgerechent werden. Für die Umrechnung und die Wärmeleitfähigkeit des Dämmmaterials sind die in anerkannten Regeln der Technik enthaltenen Berechnungsverfahren und Rechenwerte zu verwenden.

Ausnahmen von der Dämmpflicht für Heizungs- und Warmwasserleitungen
Ausnahmen von der Dämmpflicht für Rohrleitungen gibt es nur bei Häusern mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Dann greift die Dämmpflicht erst bei einem Verkauf des Hauses, der neue Eigentümer muss die Dämmung dann innerhalb von zwei Jahren nachrüsten. Da sich diese Dämmung aber in der Regel nach einer Heizperiode bezahlt macht, sollten Eigentümer:innen hier nicht abwarten.


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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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