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01.12.2016
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Neue EnEV-Ausnahmeregelung bei Fassadendämmung mit WDVS

Bei bestehendem Altputz ist weniger Dämmung erlaubt

Hausbesitzer müssen bei der Dämmung ihrer Außenwände eine Dämmschicht von durchschnittlich 14 Zentimetern Stärke anbringen. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) seit mehreren Jahren vor. Doch es gibt eine Ausnahme, wie erst im Herbst 2016 bekannt wurde. Bleibt der Altputz dran, darf die Fassadendämmung auch dünner ausfallen.

Haus mit Gerüst bei Fassadendämmung
Bei der Dämmung der Fassade mit einem WDVS auf Altputz gelten die Anforderungen der EnEV nichtFoto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Die gesetzlichen Vorgaben der EnEV für die Fassadendämmung gelten also nicht, wenn bei der Sanierung ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ohne Abschlagen des Altputzes angebracht wird. Bleibt der bestehende Außenputz dran, ist künftig auch weniger Dämmung erlaubt. Diese Gesetzeslücke ist erst jetzt aufgefallen. Bislang galt die rund zehn Jahre alte Regel, dass die Fassadendämmung je nach Dämmstoff und Zustand der Außenwand mindestens 12 bis 16 Zentimeter dick sein muss, um die gesetzlichen Mindeststandards der Energieeinsparverordnung zu erfüllen. Bestätigt wurde die Ausnahme von der Projektgruppe EnEV der Bauministerkonferenz vom 27. September 2016. Scheinbar wurde bei der letzten Überarbeitung der EnEV, die im Mai 2014 in Kraft trat, die folgenschwere Änderung aufgenommen. Davor gab es die Ausnahme nicht.

Hausbesitzer sollten Dämmdicke gut durchrechnen / Dünne Fassadendämmung oft unwirtschaftlich
Wer mit dem Gedanken spielt, die EnEV-Ausnahmeregelung in Anspruch zu nehmen, sollte aber bedenken: Mit einer geringeren Dämmstoffdicke werden nur wenig Investitionskosten gespart. Handwerker und ihr Gerüst, das Verkleben und die Putzschicht müssen sowieso bezahlt werden, es fallen nur geringe Materialkosten weg. So belaufen sich die eingesparten Kosten pro Zentimeter Dämmung auf durchschnittlich zwei Euro je Quadratmeter. Diese Ersparnis wird durch den höheren Energieverbrauch über die Lebensdauer der Fassadendämmung mehr als aufgefressen. Wirtschaftlich sind dünnere Dämmplatten daher in der Regel nicht.

Ein weiterer Grund spricht gegen eine reduzierte Dämmung. Da eine einmal aufgebrachte Fassadendämmung Jahrzehnte in Betrieb ist, sind Hausbesitzer mit geringeren Dämmstärken nur unzureichend vor künftigen Preissteigerungen gewappnet. Wer jetzt seine Außenwände nur mit acht bis zehn Zentimetern dämmt, macht sich abhängiger von einem steigenden Energiepreis und muss eventuell teuer nachdämmen.

Für KfW-Förderung ist sogar dickere Fassadendämmung erforderlich
Wer die KfW-Förderung für seine Fassadendämmung in Anspruch nehmen möchte, kann ohnehin nicht dünner dämmen. Denn für die Förderung sind etwa 16 bis 20 Zentimeter Dämmstoff nötig. Der Zuschuss kann schnell mehrere Tausend Euro ausmachen und deckt die Mehrkosten ab, die bei einer besonders dicken Fassadendämmung entstehen. Hausbesitzer in Baden-Württemberg erfüllen mit einer solchen Dämmung außerdem die Anforderungen, die das Erneuerbare-Wärme-Gesetz EWärmeG des Landes bei einem Heizungstausch stellt. 

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Quelle: Zukunft Altbau
 
 

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