Ich habe ein altes Haus gekauft, das auf der Rückseite nicht verputzt ist. Feuchteeintrag hat hier über viele Jahre Schäden herbeigeführt, die ich gerne mit Ausbesserungen und anschließenden Putz instand halten würde. Ist das nach ENEV ohne Dämmung zulässig? Eine zusätzliche Wärmedämmung würde mir in dieser Fassade unglaublich viele kleine Kältebrücken bescheren, die meines Erachtens als Bautechniker innen viel Schimmel bescheren würde.
Die EnEV fordert die Dämmung generell dann, wenn ein Außenputz erneuert wird. Da in Ihrem Fall keiner vorhanden war, dürfte die Verordnung greifen. Eine Ausnahme besteht immer dann, wenn die Fläche weniger als 10 Prozent der Bauteilfläche ausmacht.
Sie haben außerdem die Möglichkeit eine Ausnahme von der Pflicht zu beantragen, wenn sich die Aufwendungen für die Umsetzung aufgrund besonderer Umstände oder durch unangemessenen Aufwand durch Einsparungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaften lassen (§ 25 EnEV 2014). Ansprechpartner ist hier die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes.