Wir wollen unser Dach ausbauen und sanieren. Hierzu soll das Dach von 30-Grad Neigung auf 50-Grad Neigung verändert werden. Das Dach werden wir nach EnEV 2014 entsprechend dämmen. Die Giebelflächen des Dachgeschosses müssen hierbei ebenfalls neu aufgebaut werden, da das Dach nun ja steiler wird. Die neuen Giebelflächen des Dachgeschosses (Giebel bis First) werden ebenfalls nach EnEV 2014 gedämmt. Wie sieht es hier mit der Pflicht der Fassadendämmung des restlichen Hauses (1.OG und Erdgeschoss) aus? Müssen wir das gesamte Haus mitdämmen, da die Giebelflächen des Dachgeschosses mehr als 10 Prozent Fassadenfläche in Bezug zum restlichen Haus aufweisen? Oder genügt hier die energetische Sanierung des Daches und der neu aufgebauten Giebelflächen des Dachgeschosses (Giebel bis First)?
In § 9 Abs. 1 der aktuell gültigen EnEV 2014 heißt es, dass Änderungen an beheizten oder gekühlten Gebäuden so auszuführen sind, dass die betroffenen Flächen den EnEV Anforderungen entsprechen. Sie müssen also nur die Bauteile dämmen, die tatsächlich von der Baumaßnahme betroffen sind. Eine Ausnahme besteht immer dann, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Bauteilfläche des Gebäudes (in diesem Fall der gesamten Fassadenfläche) beträgt (§ Abs. 3).
Die Fassadendämmung ist in Ihrem Fall zwar nicht vorgeschrieben. Sie kann sich aber trotzdem lohnen. Ob das so ist, erfahren Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena.