Ich habe ein Mietwohngrundstück in Karlsruhe. Mein Nachbar (sein Haus grenzt direkt an meinen Hof - Grenzbebauung), möchte eine Fassadendämmung durchführen. Muss ich dieser zustimmen? Wenn ja, ist ein Grundbucheintrag ratsam oder erforderlich? Kann ich für die Duldung eine Entschädigung verlangen? Für Ihre Antwort zu diesen Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Ob Sie der Überbauung zustimmen müssen, hängt davon ab, in welchem Bundesland das Gebäude steht. Denn während die Überbauung in der Regel nicht ohne Weiteres möglich ist, haben einige Länder Ausnahmeregelungen eingeführt. Diese erlauben die Fassadendämmung bei Grenzbebauung, sofern keine alternativen Möglichkeiten der Wärmedämmung bestehen. Außerdem darf die Stärke den von der EnEV geforderten Wert nicht überschreiten und die Dämmung darf den Nachbarn, also Sie, nicht beeinträchtigen. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie hier vom zuständigen Bauamt.
Gibt es in Ihrem Land keine Ausnahmeregelungen, müssen Sie der Wärmedämmung zustimmen. Ihr Nachbar kann dann zum Beispiel eine sogenannte Überbaurente oder eine Entschädigung in Höhe des ortsüblichen Grundstückpreises zahlen. Die Vereinbarungen sollten Sie schriftlich festhalten und im Grundbuch eintragen lassen.
Weitere Informationen zum Thema gibt auch der Beitrag "Fassadendämmung auf der Grenze nur ausnahmsweise möglich".