Geht es um die Nachrüstpflichten der EnEV, ist immer die Rede von der "obersten Geschossdecke". Aber ich habe in einem Mehrfamilienhaus über mir ein Flachdach mit technischem Stand 1970. Das würde ich gerne energetisch verbessern, aber die anderen Eigentümer blockieren. Sind für dieses Flachdach auch die Werte aus der EnEV 2014 einzuhalten?
Bei der Nachrüstpflicht nach § 10 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung geht es um "zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken)". Die Dämmung ist hier vergleichsweise günstig und rechnet sich in vielen Fällen. Die energetische Qualität von Dächern (flach oder schräg), muss nach der Verordnung erst im Falle einer Sanierung verbessert werden.
Ob sich eine Flachdachdämmung lohnt, kann ein Energieberater aus Ihrer Region schnell beurteilen. Eventuell hilft eine Stellungnahme auch in der Diskussion mit den Miteigentümern Ihres Gebäudes. Einen Experten aus Ihrer Region finden Sie dabei zum Beispiel über die Energie-Effizienz-Experten-Liste der deutschen Energieagentur.