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Expertenrat

Nach einem Feuer muss unser Haus neu aufgebaut werden. Gilt auch hier die EnEV?

Frage von Frau K. am 19.06.2017 

Unser Wohnhaus ist komplett ausgebrannt - nun soll es neu aufgebaut werden. Das Obergeschoss hat über mehr als 1,5 Stunden in Flammen gestanden. Jetzt wird das gesamte Dach abgetragen - allerdings möchte die Versicherung die Giebelwände stehen lassen. Ich habe auf die Notwendigkeit der energetischen Sanierung hingewiesen. Unser Haus ist von 1910 und ein alter DDR Bau. Können Sie mir sagen, ob die Versicherung das so machen kann oder ob die Giebelwände neu gemauert werden müssen?

Wir verstehen die Energieeinsparverordnung so, dass es neu gemacht werden müsste. Eine Dämmung von außen wollen wir nicht, da wir ansonsten einen Versatz in der Fassade hätten - die Mauerwerke unten sind 40 cm stark und oben sind es nur 20 cm starke Wände - und ein ziemliches "Flickwerk".  

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die EnEV schreibt in § 9 und Anlage 3 vor, dass Fassadenflächen zu dämmen sind, wenn Sie auf der Außenseite den Putz erneuern oder eine plattenartige Verkleidung anbringen lassen. Das gilt nicht, wenn:


  • die jeweilige Fläche weniger als 10 Prozent der Gebäudefassade ausmacht
  • die Bauteile bereits die energetischen Anforderungen vom 01.01.1984 einhalten
  • der alte Außenputz bestehen bleibt (nicht abgeschlagen wird) und Sie nur einen neuen Deckputz aufbringen

Unter Umständen können Sie außerdem eine Befreiung wegen besonderer Umstände beantragen. Das ist nach § 25 möglich. Den Antrag müssen Sie dabei an die zuständige Behörde Ihres Landes richten.


Ob die Versicherung das Stehenlassen der Wände fordern kann, ist eine rechtliche Frage, die ein Experte für Baurecht (Bausachverständiger oder Anwalt für Baurecht) im Einzelfall klären muss.


Eine Alternative zur Außendämmung ist dabei die Innendämmung. Wie diese funktioniert und worauf unbedingt zu achten ist, erklären wir in der Rubrik "Innendämmung".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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