Unser Wohnhaus ist komplett ausgebrannt - nun soll es neu aufgebaut werden. Das Obergeschoss hat über mehr als 1,5 Stunden in Flammen gestanden. Jetzt wird das gesamte Dach abgetragen - allerdings möchte die Versicherung die Giebelwände stehen lassen. Ich habe auf die Notwendigkeit der energetischen Sanierung hingewiesen. Unser Haus ist von 1910 und ein alter DDR Bau. Können Sie mir sagen, ob die Versicherung das so machen kann oder ob die Giebelwände neu gemauert werden müssen?
Wir verstehen die Energieeinsparverordnung so, dass es neu gemacht werden müsste. Eine Dämmung von außen wollen wir nicht, da wir ansonsten einen Versatz in der Fassade hätten - die Mauerwerke unten sind 40 cm stark und oben sind es nur 20 cm starke Wände - und ein ziemliches "Flickwerk".
Die EnEV schreibt in § 9 und Anlage 3 vor, dass Fassadenflächen zu dämmen sind, wenn Sie auf der Außenseite den Putz erneuern oder eine plattenartige Verkleidung anbringen lassen. Das gilt nicht, wenn:
Unter Umständen können Sie außerdem eine Befreiung wegen besonderer Umstände beantragen. Das ist nach § 25 möglich. Den Antrag müssen Sie dabei an die zuständige Behörde Ihres Landes richten.
Ob die Versicherung das Stehenlassen der Wände fordern kann, ist eine rechtliche Frage, die ein Experte für Baurecht (Bausachverständiger oder Anwalt für Baurecht) im Einzelfall klären muss.
Eine Alternative zur Außendämmung ist dabei die Innendämmung. Wie diese funktioniert und worauf unbedingt zu achten ist, erklären wir in der Rubrik "Innendämmung".