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Expertenrat

Können bestehende Anlagen zur Erfüllung des Energie-Wärme-Gesetzes angerechnet werden?

Frage von Diana R. am 31.08.2017 

Ich habe eine Frage zum Energie-Wärme-Gesetz und hoffe, dass Sie mir hierbei weiterhelfen können.

Mein Partner und ich haben vergangen Montag ein Haus besichtigt, in dem eine bereits 17 Jahre alte Heizung installiert ist. Das Haus verfügt des Weiteren über eine Photovoltaikanlage sowie einen Kaminofen. Werden diese beide Dinge im Bezug auf das Energie-Wärme-Gesetz angerechnet, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss, oder müssen diese 15 % erneut erreicht werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Generell können vorhandene Anlagen zur Erfüllung des EWärmeG angerechnet werden. Bei Öfen ist das immer dann der Fall, wenn diese die Wohnfläche zu mindestens 30 Prozent beheizen oder mit einer Wassertasche ausgerüstet sind und die zentrale Heizungsanlage speisen. Einfache Kamin- oder Schewdenöfen sind leider nicht anrechnenbar.

Eine Photovoltaikanlage kann die Anforderungen vollumfänglich erfüllen, sofern ihre Leistung mindestens 0,02 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Ist die Spitzenleistung geringer, lässt sich die Anlage zumindest anteilig anrechnen.

Sind dann noch weitere Anteile erneuerbarer Energien nötig, können Sie die Anforderungen mit dem Bezug von Biogas oder Bioheizöl zu 10 Prozent und mit einem Sanierungsfahrplan zu 5 Prozent decken.

Ein Energieberater aus Ihrer Region nimmt die bestehenden Anlagen auf und bestätigt die Erfüllung gegenüber der Behörde.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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