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Expertenrat

Wir wollen einen Teil der Fassade sanieren. Müssen wir komplett dämmen?

Frage von Denise M. am 01.08.2017 

Wir haben ein altes Haus gekauft (BJ 1960). Dort ist die Giebelwand (ca. 62qm von 173qm) mit asbesthaltigen Eternitplatten versehen. Darunter ist kein Putz, sondern nur die Steinwand. Ist es korrekt, dass wir die EnEV Dämmanforderungen nur an dem sanierten Teil (Giebelwand) vornehmen müssen? Falls ja wollten wir eine Vorhangfassade mit Dämmung anbringen. Gibt es hier Einwände? Die restliche Fassade wollten wir nur einen neuen farblichen Anstrich verleihen. Wir wollen außerdem auch Fenster, Dach und Heizung erneuern.
 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In § 9 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung heißt es, dass die Änderungen an den Außenbauteilen beheizter Gebäude so auszuführen sind, dass diese die EnEV-Anforderungen an den U-Wert einhalten müssen. Zu dämmen sind also nur die zu ändernden Bauteile. Das gilt immer dann, wenn:


  • die betrachteten Flächen nicht größer als 10 Prozent der Bauteilfläche sind
  • die Wand nicht unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert wurde

Gegen eine Vorhangfassade mit Dämmung spricht nichts. Nach EnEV sollte diese einen U-Wert von 0,24 W/m²K erreichen.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik "Vorhangfassade". Die Kreditbank für Wiederaufbau fördert die Maßnahme mit hohen Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Förderung für die Fassadendämmung".


Einen ersten Preisvergleich und passende Handwerker vor Ort können Sie ganz einfach hier anfordern: http://www.energie-fachberater.de/angebote-preisvergleiche/

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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