Ich möchte meine vorhandene Gasheizungsanlage erneuern. Sie wurde 1994 installiert und hatte damals den üblichen technischen Standard. Ich möchte die KfW-Förderung nutzen, um ggf. auf einen Kredit verzichten zu können. Wie funktioniert das?
Einen Zuschuss für die Gasheizung gibt es über das Programm 430 "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei erhalten Sie 10 Prozent der Kosten für eine Brennwertheizung erstattet, sofern diese dauerhaft im Brennwertbetrieb arbeitet. Die Mittel sind vor dem Beginn der Umbauarbeiten zusammen mit einem Energieberater zu beantragen. Dieser prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und bestätigt das gegenüber der KfW. Einen zugelassenen Berater aus Ihrer Region finden Sie über die Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes.
Alles Wichtige rund um die Förderung von Öl- und Gasheizungen haben wir im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung" noch einmal zusammengestellt.
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