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Expertenrat

Schließt die KfW-Förderung zur Dachsanierung auch die Sanierung der Fallrohre ein?

Frage von Stephanie  W. am 28.12.2017 

Wir haben eine Frage zur KFW-Dachsanierung. Unser Dach wurde bis auf den Dachstuhl neu gemacht: Satellitenanlage, Kamine, alles Okay. Die Fallrohre und die Regenrinnen haben wir aus Kostengründen nur teilweise ersetzen lassen, weil wir noch alte Tonrohre in der Wand haben - quasi die Anbindung der Fallrohre von außen nach innen. Innen ist aber schon alles neu. Wir sind davon ausgegangen, dass der Anschluss der Fallrohre und der Austausch der Tonrohre mit in der KFW-Finanzierung drin sind. Daher wurde zunächst auch nur provisorisch gesteckt (also nicht dicht). Wir haben das vom Anlagenmechaniker (Klempner) anbieten lassen, weil man erst nach Abbau des Gerüstes überhaupt aufmessen konnte.

Der Energieberater meint, das hat nichts mit energetischer Sanierung zu tun. Bevor ich diesem antworte, wollte ich deshalb hier einmal nachfragen. Aber es gehört doch zum Fallrohr, und das ist ja mit drin, oder etwa nicht? Und könnte man eventuell auch Belege für Eigenleistung einreichen? Früher ging das, im Forum habe ich dazu nichts gefunden. Denn die Kabel der Sat-Anlage haben wir selbst gezogen. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Erneuerung von Dachrinnen, Fallrohren und Einlaufblechen ist im Förderumfang für die Dachdämmung enthalten. Das betrifft darüber hinaus auch notwendige Arbeiten an Antennen, Satellitenschüsseln, Elektrik und Blitzableitern. Nachlesen können Sie das in der "Liste der förderfähigen Maßnahmen", die die KfW unter Downloads / Merkblätter auf ihrer Webseite für Sie bereithält. Möchten Sie Rechnungen für Eigenleistungen einreichen, fördert die KfW die dabei angefallenen Materialkosten. Der Energieberater muss jedoch bestätigen, dass die jeweiligen Arbeiten ordentlich durchgeführt wurden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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