Leider konnte ich noch keine verbindliche Information dazu finden, ob im Zuge einer energetischen Einzelmaßnahme (konkret: Fassadendämmung in EIGENLEISTUNG) zumindest die Materialkosten (Dämmstoff, Lattung, Windsperrbahn, Verschalung, Schrauben etc.) für eine KfW-Förderung anrechnungsfähig sind. Die Begleitung durch einen Energie-Experten (Antrag, Abnahme., usw. ) sowie der Beginn der Maßnahme erst nach Antragsbearbeitung ist natürlich vorausgesetzt.
Sowohl im Programm 152 "Energieeffizient Sanieren – Kredit" wie auch im Programm 430 "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss" bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung der Fassade in Eigenleistung. Anrechenbar sind hier die Materialkosten, die ein Energieberater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste formlos bestätigen muss. Er muss der KfW außerdem auch die fachgerechte Durchführung der Arbeiten bestätigen. Wichtig ist, dass die Rechnungen für das Material auch die Adresse des jeweiligen Objektes enthalten. Die Informationen können Sie im Bereich "Häufige Fragen" auf der Webseite der entsprechenden KfW-Förderprogramme noch einmal nachlesen.
Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind auch im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.