Ich möchte meine Haustüre erneuern. Mit welchem Zuschuss kann ich rechnen und wie muss ich vorgehen?
Geht es um die Förderung einer neuen Haustür, stehen Ihnen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Neben Mitteln aus den KfW-Programmen zur energetischen Sanierung gibt es auch Geld über die Programme zum altersgerechten Umbau.
Im ersten Fall können Sie sich mit den Programmen 152 oder 430 für Darlehen oder Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent entscheiden. Voraussetzung ist, dass Sie die Gelder zusammen mit einem Energieberater noch vor dem Beginn der Sanierung beantragen. Außerdem muss die Tür einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen.
Einen Energieberater finden Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes.
Im zweiten Fall gibt es ebenfalls Darlehen (Programm 159) oder Zuschüsse (Programm 455) von der KfW. Während Sie hier für die ersten 1.000 Euro der anfallenden Kosten einen Zuschuss von 20 Prozent bekommen, gibt es 10 Prozent für alle weiteren. Neben einem U-Wert von 1,3 W/m²K muss die Tür hier auch einbruchhemmend sein. Wichtig ist dabei die Widerstandsklasse 2 (RC 2) der DIN EN 1627. Einen Energieberater müssen Sie hier nicht einbeziehen.
Wichtig: Die Mittel sind immer vor Beginn der Sanierung zu beantragen. Während Sie sich bei Darlehen an Ihre Hausbank wenden müssen, funktioniert das bei Zuschüssen einfach über das Onlineportal der KfW.
Alles Wichtige haben wir Ihnen im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" noch einmal zusammengestellt.