Bei mir steht in diesem Jahr auch eine neue Heizungsanlage an, bei der ich auch einen Zuschuss beantragen möchte. Nun zu meiner Frage: Mein Vater ist rechtmäßiger Eigentümer des Hauses und steht im Grundbuch, wohnt aber in einer anderen Immobilie. Da ich aber die Erneuerung in Auftrag gebe und auch die Kosten dafür trage, stellt sich mir nun die Frage, wer die Förderung beantragen muss? Der Eigentümer oder der Rechnungszahler?
Die Heizungs-Förderung der KfW gibt es über das Programm 430 "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss". Antragsberechtigt sind dabei Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Ersterwerber von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Wohnungseigentümergesellschaften aus Privatpersonen. In Ihrem Fall muss der Zuschuss also von Ihrem Vater beantragt werden.
Voraussetzung für die KfW-Förderung der neuen Gas- oder Ölheizung ist außerdem, dass der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das betreffende Gebäude bereits vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.