Wir haben im April 2017 unsere ältere Heizung (nicht ersatzpflichtig!) durch eine neuere ersetzen lassen. Einen KfW-Zuschuss haben wir immer im Zusammenhang mit einem Kredit gesehen. Nun sagte uns neulich ein Bekannter, dass auch bei Barzahlung ein Zuschuss möglich wäre. Wahrscheinlich haben wir aber Pech, da die Heizung bereits installiert wurde?
Da haben Sie leider recht. Zuschüsse von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es nur, wenn sie bereits vor der Sanierung beantragt werden. Nachträglich können Sie jedoch die Handwerkerkosten für die Maßnahme steuerlich geltend machen. Dabei bekommen Sie 20 Prozent der Kosten für die Arbeitsleistung (maximal 1.200 Euro im Jahr) über Ihre Einkommenssteuererklärung erstattet. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".