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Expertenrat

Wir müssen unsere Gasheizung tauschen und nach EWärmeG-BW Biogas beziehen. Was passiert mit dem laufenden Vertrag?

Frage von Lothar H. am 19.07.2017 

Ich habe für meine Mutter einen neuen Gasvertrag (neuer Anbieter) abgeschlossen. Die Widerrufsfrist ist bereits vorbei. Nun ist die Gasheizung meiner Mutter leider kaputt gegangen und Sie muss, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, auf Biogas umsteigen. Der neu abgeschlossene Gasvertrag mit Vertragsbeginn 01.10.2017 besteht aber aus 100% Erdgas. Kann man den Vertrag in diesem Fall auch noch mit einem "Sonderkündigungsrecht" kündigen?

Auf Ihrer Homepage schreiben Sie "Geht die Heizung plötzlich kaputt, haben Hausbesitzer 24 Monate Zeit, eine geeignete Lösung zu finden". Bedeutet dies, dass wir den aktuell abgeschlossenen Erdgas-Tarif für 12 Monate laufen lassen können, diesen dann kündigen und dann erst auf Biogas umsteigen können? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 4 des EWärmeG-BW haben Sie nach der Inbetriebnahme der neuen Heizung 18 Monate Zeit, die Anforderungen zu erfüllen. Sie könnten den Vertrag also 12 Monate laufen lassen und dann wechseln.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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