x
Expertenrat

Kann ich die Fördermittel der KfW auch beantragen, wenn die Änderung zum Zweifamilienhaus nicht im Grundbuch steht?

Frage von Jo A. am 08.01.2018 

Unser Haus war ursprünglich ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten. Nach Umbau sind es aktuell aber nur noch 2 Wohneinheiten. Wir wollen uns die Option Rückbau offen halten, daher wurde beim Bauamt keine Änderung beantragt. Was ist zur Beantragung von KfW Mitteln für energieeffiziente Sanierung nun relevant? Die aktuelle Nutzung oder der Eintrag im Grundbuch? Für uns wäre das Angebot für Zweifamilienhäuser interessanter. Was sind die Konsequenzen, falls man falsch beantragt hat? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Entscheidend dafür, ob die Maßnahme förderfähig ist, ist der Stand nach der Sanierung. Diesen bestätigt ein Sachverständiger gegenüber der KfW. Bauen Sie das Haus in der Zukunft erneut aus, beeinflusst das die Förderung nach Rücksprache mit der KfW nicht.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo