Wir errichten ein Heizhaus zur Nahwärmeversorgung eines Gewerbegebiets, in dem auch Büros beheizt werden. Für die industrielle Wärmeversorgung greift die EnEV nicht. Die Fragestellung ist jetzt, ob innerhalb des Kesselhauses (noch VOR der Wasserverteilung) die wasserführenden Rohrleitungen nach den Vorgaben der EnEV gedämmt werden müssen oder ob das Kesselhaus selbst (baulich von Verbrauchern getrennt) nicht unter die EnEV fällt.
Bei einer Heizzentrale geht es um die Wärmeverluste der gesamten Anlage. Um diese möglichst gering zu halten, können Sie die Dämmwerte der EnEV zur Grundlage nehmen. Dabei entspricht die Dämmstärke in der Regel dem Innendurchmesser der Leitungen. Ab DN 100 sind Rohre mit 100 mm zu dämmen.