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Expertenrat

Muss ich den Dachboden im Haus vor dem Verkauf dämmen?

Frage von Helga S. am 08.04.2018 

Ich verkaufe zurzeit mein Haus Baujahr 2005 (Bungalow). Der Dachboden ist unbewohnt. Der Notar des Käufers sprach von einer Nachrüstpflicht der Dachbodendämmung. Bin ich dazu verpflichtet? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Energieeinsparverordnung fordert in § 10 Abs. 3, dass Hausbesitzer frei zugängliche Decken zum unbeheizten Dachraum dämmen müssen. Ausnahmen bestehen, wenn:


  • das Dach gedämmt ist oder Sie das Dach anstelle dämmen
  • Dachboden oder Dach die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen (dafür genügen bereits wenige cm Dämmung) 
  • das Haus nicht mindestens 4 Monate im Jahr mit mindestens 19 Grad Celsius beheizt wird

Greifen die Ausnahmen nicht, sind Sie zum Dämmen des Dachbodens verpflichtet. Bei einem Verkauf geht diese Pflicht auf den Käufer über. Wie damit vertraglich umzugehen ist, muss ein Anwalt für Baurecht individuell beurteilen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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