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Expertenrat

Benötige ich bei der Kombination von Flächenheizung und Heizkörpern eine Systemtrennung?

Frage von Martina L. am 15.09.2017 

Ich habe eine Gasbrennwertheizung in meinem Haus. Diese muss ich nun erneuern und habe mir drei Angebote eingeholt. Da ich im EG eine Fußbodenheizung und im OG Flächenheizkörper habe, ist die Frage, ob ich eine Systemtrennung brauche.

Der eine sagt Nein, andere dagegen sagen, dass diese bei der Konstellation der Beheizung sogar Vorschrift ist. Ich habe versucht dieses übers Internet herauszufinden, aber auch da gibt es verschiedene Aussagen. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen oder mir sagen, wo ich die Vorschriften dafür finde. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Systemtrennung soll die Heizungsanlage vor eindringendem Sauerstoff schützen. Dieser kann zum Beispiel durch ältere, nicht sauerstoffdichte Leitungen eindringen und Korrosionserscheinungen hervorrufen. Die dabei entstehenden Partikel können zum einen zum Verschlammen des Systems, zum Anderen aber auch zu Schäden an modernen Heizkesseln führen. Verschlammt das System, setzen sich die Leitungen der Fußbodenheizung unter Umständen zu. Das führt zu einer Veränderung der Strömungsverhältnisse und kann einen Ausfall der Heizkreise hervorrufen. Abhilfe schafft dabei nur regelmäßiges Spülen.

Nimmt der Heizkessel durch den Sauerstoffeintrag Schaden, entfallen Gewährleistung und Garantie für die Geräte. Das ist zumindest dann so, wenn sich der Schaden auf die unsachgemäße Installation und den dadurch entstandenen Rostschlamm nachweisen lässt.

Ob Ihr System mit einer Systemtrennung ausgestattet werden muss, lässt sich aus der Ferne leider nicht beurteilen. Ein erstes Anzeichen dafür bietet die Bezeichnung der Rohre der Fußbodenheizung. Diese sollten der DIN 4726 entsprechen, was Sie unter Umständen über ein DIN-geprüft Zeichen auf den Leitungen im Verteiler sehen können.

Für Gewissheit sorgt die Beratung durch einen Energieberater. Entscheiden Sie sich für einen Experten der Verbraucherzentrale, kommen nur geringe Kosten von maximal 40 Euro auf Sie zu.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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