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Expertenrat

Welchen Energieausweis benötige ich beim Verkauf meines Hauses?

Frage von Karin U. am 29.01.2018 

Ich möchte ein Reihenhaus 105m² Bj. 1977 verkaufen. Reicht der Verbrauchsausweis aus?
 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Welcher Energieausweis in Ihrem Fall nötig ist, hängt vom Datum des Bauantrags und von eventuell durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ab. Wurde der Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt, ist ein Verbrauchsausweis ausreichend. Gleiches gilt auch, wenn  ein älteres Gebäude von Beginn an oder durch nachträgliche Sanierungsmaßnahmen die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 einhält. Ist das nicht der Fall, benötigen Sie einen Bedarfsausweis, da das Gebäude weniger als 5 Wohneinheiten hat. Ein Energieberater aus Ihrer Region kann das in der Regel schnell feststellen.


Einen Energieausweis können Sie auch über unser Tool "Energieausweis bestellen" bestellen.  

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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