Erhält man auch Zuschüsse für eine Dachneueindeckung?
Fördermittel für die neue Dacheindeckung gibt es immer dann, wenn Sie gleichzeitig auch eine Dämmung einbringen. Die kann nach EnEV zur Pflicht werden, wenn das Dach an beheizten Wohnraum grenzt. In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent über das Programm 430 der KfW. Alternativ können Sie die Kosten dabei auch mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit (KfW-Programm 152) finanzieren. Das Darlehen ist dann mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent der Kosten verbunden. Wichtig: Die KfW-Mittel sind vor dem Beginn der Bauarbeiten mit einem Energieberater zu beantragen. Weitere Informationen dazu geben wir Ihnen im Beitrag "Förderung für die Dachdämmung".
Kommt keine Dachdämmung zum Einsatz, können Sie einen Teil der Handwerkerkosten (20 Prozent von maximal 6.000 Euro im Jahr) steuerlich fördern lassen. Dabei bekommen Sie über Ihre Einkommenssteuererklärung bis zu 1.200 Euro zurück. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".