Wir möchten unser Bad sanieren. Ein Teil, z. B. die bodengleiche Dusche, die rutschhemmenden Fliesen und die erforderliche Raumgröße würde unter die förderfähigen Maßnahmen fallen. Kann dies dann auch bezuschusst werden? Wenn ja, was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten? Reicht es, wenn man die betreffenden Positionen kennzeichnet?
Sofern die Arbeiten den Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entsprechen, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten beantragen. Möglich ist das ganz einfach über das online Zuschussportal der KfW. Die Rechnungen müssen in deutscher Sprache vorliegen, die förderfähigen Maßnahmen und die entsprechenden Arbeitsleistungen enthalten. Sie müssen außerdem die Adresse des Investitionsobjektes und die Steuernummer der ausführenden Firma aufführen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag "Förderung für die barrierefreie Badsanierung".