x
Expertenrat

Gilt die Sperrfrist auch, wenn ich die BEG-Förderung innerhalb der Widerspruchsfrist storniere?

Frage von Jonas P. am 07.11.2023 

Ich habe die BAFA 2023 Förderung storniert und dies innerhalb des ersten Monats nach Zuwendungsbescheid getan, gilt dann auch die 6 monatige Sperrfrist? Würde diese dann auch für die KfW 2024 Förderung gelten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Auch dann, wenn Sie die Förderung innerhalb der Widerspruchsfrist stornieren, ist die Sperrfrist im Falle einer erneuten Antragstellung für identische Maßnahmen einzuhalten. Das gilt auch beim Wechsel von 2023 auf 2024 sowie ab 2024 - eventuelle Änderungen sind uns hier aktuell nicht bekannt.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.