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Expertenrat

Muss der Vermieter wegen der sommerlichen Hitze Verbesserungen an der Dachdämmung vornehmen?

Frage von Karl B. am 10.05.2016 

Wir hätten gern die Auskunft, wie ein unbewohntes Dach gedämmt sein. Über unserer Mietwohnung ist das Dach, der Boden zwischen den Sparren gedämmt, kein Boden aus Spannplatten, offen, und das Dach mit Plattenisolierung gedämmt. Im Sommer bei großer Hitze haben wir Temperaturen, trotz Abschottung Rolladen usw. von über 27 Grad. In wie weit können wir unseren Vermieter auffordern hier Verbesserungen vornzunehmen? Das Haus wurde etwa 1992/1993 gebaut und wir wohnen seit 6 Jahren in der Wohnung. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da das Haus ein relativ neues Baujahr hat und das Dach nach Ihrer Aussage gedämmt ist, gibt es für den Vermieter keine Verpflichtung, die Dämmung zu verbessern. Vielleicht können Sie ihn im Gespräch und unter Hinweis auf den verbesserungswürdigen sommerlichen Wärmeschutz überzeugen, die Dämmung über Ihrer Wohnung durch eine einfache Dachbodendämmung zu ergänzen (zum Beispiel durch ausgelegte Rollfilze).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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