Wo kann ich erfahren, ob die Nachrüstpflicht für das Haus, Baujahr 1972, welches wir bewohnen, greift, und wer bescheinigt mir das?
Zuerst prüfen Sie, seit wann Sie Ihr Haus bewohnen. Haben Sie schon vor dem 1. Februar 2002 dort gewohnt? Dann sind Sie von der Nachrüstpflicht für die Dachbodendämmung nicht betroffen.
Wenn Sie das Haus später gekauft haben, können Sie einen Blick in Ihre Unterlagen zum Haus werfen: Ist das Dach gedämmt oder hat sogar schon die oberste Geschossdecke eine Dämmung? Dann sind Sie von der Nachrüstpflicht bei der Dachbodendämmung auch nicht betroffen.
Wenn sowohl die oberste Geschossdecke als auch das Dach nicht gedämmt sind und Ihr Dachboden ist unbeheizt, dann können Sie sich von einem Energieberater beraten lassen, ob oberste Geschossdecke und/oder Dach dem geforderten Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 entsprechen oder nicht. Zu diesem Gespräch nehmen Sie am besten alle Unterlagen zur Bausubstanz Ihres Hauses und zu späteren Sanierungen mit. Ein erstes Gespräch erhalten Sie zum Beispiel bei einem Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel kostenlos, auch bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) können Sie einen kostenlosen Energie-Check beauftragen.