Ich beabsichtige derzeit ein Haus zu kaufen. Die oberste Geschossdecke ist nicht gedämmt, die Dachdeckung wurde vor 5 Jahren erneuert, aber keine Dämmung eingebaut. Das Haus war seit der Erbauung 1970 von der Eigentümerin bewohnt. 2009 starb der Ehegatte, und seine Hälfte des Eigentums ging an die Kinder über, die andere Hälfte gehört weiterhin der Mutter.
Nun zu den Fragen:
1. War es überhaupt rechtens die Dachdeckung ohne Dämmung zu erneuern oder hätte diese im Zuge der Instandsetzung nicht mit eingebaut werden müssen?
2. Stellt der Erbfall - des halben Eigentums - einen Eigentümerwechsel dar, wodurch die neuen Eigentümer verpflichtet gewesen wären, die energetische Ertüchtigung der Decke oder des Daches vorzunehmen?
Falls in einem der Fälle der Eigentümer verpflichtet gewesen wäre, die Dämmung nachzurüsten bzw. den Mindestwarmeschutz nachzuweisen, wie soll beim Hauskauf damit umgegangen werden?
Nach Rücksprache mit den Experten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gilt die Nachrüstpflicht in dem von Ihnen beschriebenen Fall vermutlich erst dann, wenn das Gebäude komplett den Eigentümer wechselt. Eine Entscheidung obliegt letztlich jedoch der Vollzugsbehörde in Ihrem Bundesland. Denn bei Auslegungsfragen können die Länder sehr unterschiedlich mit den Anforderungen der Energieeinsparverordnung umgehen.
Wir empfehlen Ihnen daher, den Sachverhalt mit der entsprechenden Stelle in Ihrem Bundesland zu klären. Zu prüfen ist dabei auch, ob die alte Heizung auszutauschen ist oder Heizungsrohre in unbeheizten Räumen zu dämmen sind.