Ich habe eine Frage zur Dachbodendämmung. Wir wohnen in einer Mietwohnung. Die anderen Wohnungen gehören vorwiegend den Mietern selbst. Also eine Eigentümergemeinschaft. Über unserer Wohnung ist der nicht gedämmte Dachboden. Der Vermieter besaß die Wohnung zwar schon vor 2002, wohnt aber nicht selbst darin. Daher habe ich mehrfach gelesen, das auch dann der Dachboden zwingend gedämmt werden muss. Was stimmt nun?
Ob eine Dachbodendämmung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachgerüstet werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Pflicht ist die Dachbodendämmung immer dann, wenn weder die oberste Geschossdecke (also die Decke über Ihrer Wohnung) noch das Dach gedämmt sind. Ist zum Beispiel das Dach gedämmt oder erfüllt entweder das Dach oder die oberste Geschossdecke die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz, entfällt die Nachrüstpflicht für die Dachbodendämmung. Ob Ihr Dachboden jetzt also zwingend gedämmt werden muss, können wir pauschal nicht beantworten. Das hängt von den baulichen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort ab.