x
Expertenrat

Wer kann bei der obersten Geschossdecke den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 berechnen?

Frage von Peter H. am 07.07.2015 

Wer kann bei der obersten Geschossdecke den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 berechnen. Das Haus ist Baujahr 1978. Wenn der U-Wert nicht über 0,24 liegt, entfällt meines Wissens die Nachrüstpflicht bei der Dachbodendämmung. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Nachrüstpflicht für die Dachbodendämmung entfällt immer dann, wenn oberste Geschossdecke oder Dach den Mindestwärmeschutz erfüllen. Dieser Mindestwärmeschutz ist in der Regel bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben und auch Decken in Massivbauweise ab Baualtersklasse 1969 erfüllen diesen Wert. Beim Baujahr Ihres Hauses ist also davon auszugehen, dass der Mindestwärmeschutz erfüllt wird.

Wenn Sie den U-Wert Ihrer obersten Geschossdecke genauer wissen möchten, kann Ihnen ein Energieberater, Architekt oder Bauphysiker weiterhelfen. Wenn Sie den genauen Aufbau Ihrer Geschossdecke kennen, können Sie den U-Wert auch selbst mit einem U-Wert-Rechner ermitteln.

Übrigens: Der U-Wert von maximal 0,24 entspricht den Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz sind deutlich geringer.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo