Wir haben im Januar ein Zweifamilienhaus erworben Bj. 1925 und da habe ich die Frage bezüglich der Nachrüstpflichten laut EnEV 2014: Habe ich jetzt 2 Jahre Zeit um die Nachrüstungen zu erbringen ? Leider musste ich jetzt anfänglich die Fenster erneuern da die Vorrang hatten. Dachbodendämmung kann ich mir dieses Jahr nicht mehr leisten.
Ja, laut EnEV 2014 haben Sie ab dem Kauf der Immobilie zwei Jahre Zeit für die Nachrüstung der Dachbodendämmung. Die Nachrüstpflicht ist auch dann erfüllt, wenn Sie stattdessen das Dach dämmen, weil z.B. ein Dachausbau geplant ist.
Wenn Sie die Dachbodendämmung von einem Handwerksbetrieb ausführen lassen, können Sie dafür auch eine KfW- Förderung beantragen.
Möchten Sie die Förderung nicht in Anspruch nehmen, können Sie die Handwerkerkosten für die Sanierung von der Steuer absetzen.