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Expertenrat

Wie viel Zeit habe ich nach dem Hauskauf, um die Dachbodendämmung laut EnEV 2014 nachzurüsten?

Frage von Celal T. am 11.03.2015 

Wir haben im Januar ein Zweifamilienhaus erworben Bj. 1925 und da habe ich die Frage bezüglich der Nachrüstpflichten laut EnEV 2014: Habe ich jetzt 2 Jahre Zeit um die Nachrüstungen zu erbringen ? Leider musste ich jetzt anfänglich die Fenster erneuern da die Vorrang hatten. Dachbodendämmung kann ich mir dieses Jahr nicht mehr leisten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, laut EnEV 2014 haben Sie ab dem Kauf der Immobilie zwei Jahre Zeit für die Nachrüstung der Dachbodendämmung. Die Nachrüstpflicht ist auch dann erfüllt, wenn Sie stattdessen das Dach dämmen, weil z.B. ein Dachausbau geplant ist.

Wenn Sie die Dachbodendämmung von einem Handwerksbetrieb ausführen lassen, können Sie dafür auch eine KfW- Förderung beantragen.

Möchten Sie die Förderung nicht in Anspruch nehmen, können Sie die Handwerkerkosten für die Sanierung von der Steuer absetzen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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