In einem Haus mit insgesamt 10 Eigentumswohnungen - 5 jeweils Erdgeschoss und Keller, 5 jeweils erster Stock und ausgebautes Dach incl. Spitzboden - ist nach Eigentümerwechsel die vorhandene Isolierung des Daches über einer Wohnung ohne Zustimmung der Miteigentümer vollständig entfernt und eine neue Isolierung aufgebracht worden. Die sanierte Dachfläche macht mehr als 10 % des gesamten Daches aus.
Hat die Maßnahme zur Folge, dass jetzt das gesamte Dach energetisch saniert werden muss oder muss nur die vom neuen Eigentümer sanierte Fläche den Anforderungen der EnEV 2014 entsprechen?
Grundsätzlich betrifft die Energieeinsparverordnung auch bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft immer das gesamte Haus. Einzelne Eigentümer müssen daher bei Maßnahmen am gemeinsamen Besitz (in diesem Fall dem Dach) immer auch die Genehmigung der Miteigentümer einholen. Die Kosten tragen sie dann jedoch allein.
Auch wenn Sie mehr als 10 Prozent der Dachfläche verändern, wird die Dämmung nach EnEV nur dann zur Pflicht, wenn Sie:
Eine Ausnahme besteht außerdem auch dann, wenn die betroffenen Bauteile bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften von 1984 einhalten. Das ist der Fall, wenn das Gebäude ab 1984 erbaut oder in teilen bereits saniert wurde.
Trifft einer der genannten Tatbestände zu, sind Sie vermutlich dazu verpflichtet, die gesamte Dachkonstruktion zu dämmen. Da die Bundesländer mit den Anforderungen der EnEV unterschiedlich umgehen können, empfehlen wir Ihnen, den Sachverhalt mit der entsprechenden Stelle in Ihrem Bundesland abzuklären.