Wir bewohnen zu vier Mietparteien eine Dachgeschosswohnung, bei denen in zwei Fällen auch der Spitzboden ausgebaut ist. Das Dach weist keine Dämmung auf. Besteht hier eine Dämmpflicht seitens der Eigentümer? Es handelt sich um 2 6-Fam.häuser, Bj. ca. Anfang 1980.
Bei der Nachrüstverpflichtung zur Dachbodendämmung handelt es sich um oberste Geschossdecken hin zum kalten Dachboden, ist das bei Ihrem Haus der Fall? Sie schreiben ja, dass in zwei Fällen auch der Spitzboden ausgebaut ist, dieser Bereich ist dann sicher beheizt oder?
Ob die übrige oberste Geschossdecke gedämmt werden muss, hängt davon ab, ob oberste Geschossdecke oder Dach die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen. Experten gehen davon aus, dass das in der Regel bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen und bei Decken in Massivbauweise ab Baujahr 1969 der Fall ist. Dann müsste zum Beispiel keine Dachbodendämmung nachgerüstet werden.