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Expertenrat

Muss ich dämmen, wenn ich die alten Klinkerriemchen abschlage?

Frage von Hannes S. am 06.03.2019 

Wenn ich alte Klinkerriemchen abschlage, muss ich dann dämmen? Oder zählt der unter den Klinkern vorhandene Putz als Außenputz? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich verpflichtet die EnEV nur dann zum Dämmen, wenn Sie mehr als 10 Prozent einer bestehenden Fassadenfläche verändern. Darunter fallen Maßnahmen, wie:


  • das Abschlagen und ersetzen der alten Putzschicht
  • das Aufbringen plattenartiger Verkleidungen und Vorsatzschalen

Bleibt der Putz wie in Ihrem Fall erhalten, gilt die Dämmpflicht nicht. Da die Bundesländer mit den Anforderungen der EnEV unterschiedlich umgehen können, schafft nur eine Rückfrage bei der entsprechenden Stelle in Ihrem Bundesland Gewissheit.

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