Ich miete seit 2009 ein Haus. Es liegt kein Energieausweis vor. Wie kann ich feststellen, ob die Dachbodendämmung gemäß EnEV 2014 notwendig ist? Ich vermute, dass mein Vermieter seiner Verpflichtung zur Nachrüstung nicht nachkommt. Wie kann ich am besten vorgehen?
In § 10 Absatz 3 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) heißt es, dass Eigentümer von Gebäuen die Decken zu unbeheizten Dachräumen oder die darüber liegenden Dächer dämmen müssen. Eine Ausnahme besteht, wenn Decke oder Dach bereits den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen. Abhängig von der jeweiligen Konstruktion, reicht dafür bereits eine Dämmung von rund 4 cm aus.
Da wir den Aufbau aus der Ferne jedoch nicht einschätzen können, empfehlen wir Ihnen bei Unsicherheit die Beratung durch einen Energieberater vor Ort. Diesen finden Sie zum Beispiel über die Energieberater-Suche.