Müssen warmwasserführende Rohre im Heizungsraum (Heizung mir Erdwärme) gedämmt werden? Bei der Installation wurde dies im Jahre 2011 vom Heizungsbauer nicht gemacht. Nun meint er, dies sei im Angebot so nicht vorgesehen. Muss die Einhaltung der EnEV 2009 nicht Bestandteil seines Angebotes sein?
Ich gehe davon aus, dass Ihr Keller/Heizungsraum nicht beheizt ist: Die EnEV (Energieeinsparverordnung) 2009 schreibt im § 14 eindeutig vor, dass Leitungen in unbeheizten Räumen nachn EnEV Anlage 5 zu dämmen sind. Der Handwerker muss darüber hinaus eine Fachunternehmererklärung nach § 26a EnEV ausstellen, darin muss er die EnEV-konforme Arbeit bestätigen. Hat Ihr Heizungsbauer die Leitungen im unbeheizten Keller/Heizungsraum nicht gedämmt, hat er nicht nach der EnEV gearbeitet und somit ordnungswiedrig gehandelt. Es sei denn, diese Arbeiten sollten ausdrücklich nicht von Ihm ausgeführt werden.