Ich habe eine Tiefgarage mit ca 20 Parkplätze und über der Tiefgarage befindet sich eine Praxis und an einer Innenwand liegt ein Labor im Kellerbereich. Nun sollen die Decke und diese Wand gedämmt werden. Frage: Wo finde ich einen Link für Vorschriften und DIN und was für ein Material verwendet man am Besten?
Bei der Dämmung einer Garage in dieser Größenordnung greift die Garagenverordnung. Diese wird von jedem Bundesland selbst aufgestellt. Hier ein Link zur übergeordneten Muster-Garagenverordnung.
Nach §6 Abs. 6 der Muster-Garagenordnung müssen die Bekleidungen und Dämmschichten unter Decken und Dächern bei Mittelgaragen - Garagen mit einer Fläche von 100 m² bis 1.000 m² - aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen. Das heißt, die Dämmung der Decke muss mindestens der Baustoffklasse B1 entsprechen.
Alle Innenwände, Tore und Einbauten müssen dagegen aus nichtbrennbaren Materialien bestehen. Die zu verwendende Dämmung muss damit der Baustoffklasse A1 entsprechen.
Nach § 28 Abs. 3 Satz ein der Muster-Bauordnung, auf die sich die Muster-Garagenverordnung bezieht, muss die Gesamtkonstruktion tragender Wände und Decken darüber hinaus feurbeständig (F90) sein. Sonstige Innenwände müssen mindestens feuerhemmend (F30) sein.
In Bezug auf die Materialien haben Sie freie Wahl, solange diese die Brandschutzanforderungen einhalten. Anbieten würden sich zum Beispiel Mineralwolleplatten.
Geht es um die Stärke der Dämmschicht, greifen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung. Werden Wände oder Decken gegen unbeheizte Räume erneuert oder außenseitig mit einer Bekleidung versehen, müssen diese nach Anlage 3 Abs. 5 der aktuell gültigen EnEV 2014 einen U-Wert von 0,30 W/m²K erreichen. Die Stärke der Dämmung hängt dann von den bestehenden Bauteilen und der Qualität der eingesetzten Materialien ab. Wird eine Betondecke mit einer Dämmung der Wärmeleitgruppe 035 gedämmt, könnte eine Stärke von 12 cm ausreichen. Wichtig ist jedoch, dass auch nach der Dämmung eine notwendige Höhe in der Garage verfügbar bleibt.
Generell ist die ausführende Firma dazu verpflichtet, die Einhaltung der EnEV- und Brandschutzanforderungen durch eine Fachunternehmer-Erklärung zu bestätigen.