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Expertenrat

Wer darf einen Energieausweis/Bedarfsausweis ausstellen?

Frage von Bettina S. am 15.03.2014 

Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir bitte sagen, wer berechtigt dazu ist, einen Bedarfsausweis auszustellen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wer berechtigt ist, Energieausweise für bestehende Gebäude auszustellen, wird in § 21 EnEV geregelt. Wer die nötigen Qualifikationen "mitbringt", darf Energieausweise für den Zweck des Verkaufs oder der Vermietung ausstellen. Die Aussteller von Energieausweisen müssen nach der Energieeinsparverordnung eine "baunahe" Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben. Berechtigt sind z.B. Architekten, Ingenieure sowie qualifizierte Handwerker und Techniker. Zu dieser Eingangsqualifikation muss die Erfüllung einer weiteren Voraussetzung hinzukommen, wie zum Beispiel eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens. In der Regel sind Energieberater also Baufachleute, die gewerkeübergreifend beraten können. Das umfasst alle Aspekte des Energieverbrauchs, den Wärmeschutz für das Haus (wie Dämmung oder Fenstertausch), Heizungs- und Solartechnik wie auch Informationen zum Thema Förderung und gesetzliche Vorgaben (Energieeinsparverordnung EnEV).



Sie finden spezialisierte Experten für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen zum Beispiel in der bundesweiten Aussteller-Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena). Dort können Sie nach Eingabe ihrer Postleitzahl Energieausweis-Aussteller in ihrer Region finden. Die Fachleute können sich entweder als "Effizienzhaus-Experten" (ggf. inklusive Zulassung als Aussteller für Energieausweise mit dena-Gütesiegel) oder als "Aussteller von Energieausweisen" in die Expertendatenbank der dena eintragen lassen.



Den Energieausweis erstellt der Energieberater im Rahmen einer Energieberatung. Im Rahmen einer Energieberatung wird der Zustand ihres Hauses bewertet und passende Sanierungsmaßnahmen empfohlen. Im Anschluss an die Energieberatung kann der Energieberater einen Energieausweis für das Haus ausstellen sowie einen Beratungsbericht und Sanierungsfahrplan erstellen. Für den Energiebedarfsausweis wird das Haus genau unter die Lupe genommen: Wie ist der Zustand von Wänden, Dach und Fenstern? Auf welchem Stand sind Heizung und Haustechnik? Die bedarfsorientierte Variante vom Energieweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um Bausubstanz und Energieeffizienz bestellt ist.


Unser Rat: Je besser Sie sich vorbereiten, umso erfolgreicher die Energieberatung! Eine gute Vorbereitung für die Energieberatung ist das kostenfreie Erstgespräch bei einem Energie-Fachberater, das Hausbesitzern einen ersten Überblick verschafft. Am besten buchen Sie gleich jetzt Ihre kostenfreie Erstberatung bei Ihrem Energieberater vor Ort,hier finden Sie einen Energie-Fachberater in Ihrer Nähe.
Für ein gutes Ergebnis und damit alle Ihre Fragen beantwortet werden können, hilft zudem unsere Checkliste zur Vorbereitung auf die Erstberatung.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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