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Expertenrat

Welchen Energieausweis benötige ich für mein Haus und was muss ich beachten?

Frage von Harald W. am 28.04.2014 

In unserem Haus (insgesamt 3 Wohnungen) in dem wir auch wohnen, vermieten wir eine einzige Wohnung (100 qm). Das Haus ist 1969 erbaut worden. Die Heizanlage 2008 auf Holzpellets umgestellt. Die Verglasung wurde 1999 erneuert K -Wert 1,2 bis 0,8. Das Haus hat eine Innendämmung und zwischen den Dachsparren habe ich Glasfaser-Klemmwolle 15 cm verarbeitet. Die Wohnfläche beträgt insgesamt 232 qm. Der Energiestandart liegt somit bei den Werten für 1977. Meine Fragen nun hierzu. Benötige ich einen
a. Bedarfsorientierten Energieausweis oder einen
b. Verbrauchsorientierten Energieausweis?
Wieso wird dieser Unterschied gemacht? Wird die Wohnfläche mal 1,2 genommen also aus 232 qm dann 274qm. Wie hoch sind die Kosten für die Energieausweise? Ist sonst noch etwas zu beachten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben. Da Sie aber mit der Sanierung Ihr Haus auf den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht haben, können Sie zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wählen. Einen Verbrauchsausweis erhalten Sie zum Beispiel bei vielen Energieversorgern und Mess-Unternehmen, er kostet oft weniger als 100 Euro und wird aus Ihren Verbrauchsdaten (Heizkostenabrechnung der letzten 3 Jahre) erstellt. Einen Bedarfsausweis erstellt ein Energieberater. Dafür ist ein Vor-Ort-Termin erforderlich und es erfolgt eine genaue Analyse der Bausubstanz. Deshalb ist der Bedarfsausweis auch deutlich teurer als der Verbrauchsausweis, er enthält aber auch mehr Informationen über den Zustand des Hauses und ist deshalb aussagekräftiger.

Was Sie sonst noch beachten müssen:
Ab dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Wenn Sie Ihr Haus/eine Wohnung neu vermieten oder verkaufen wollen, müssen Sie den Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung vorlegen und nach Abschluss des Vertrages als Original oder Kopie an den Mieter/Käufer übergeben. Außerdem müssen die Angaben aus dem Energieausweis auch in der Immobilienanzeige stehen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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