Seit Mai 2005 besitze ich den Abschluss zum Gebäudeenergieberater im Handwerk, ausgestellt von der Handwerkskammer Koblenz. Bin ich berechtigt, Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweise auszustellen?
Die EnEV regelt in §21, wer Energieausweise ausstellen darf. Zugelassen sind dabei Hochschulabsolventen, Handwerksmeister oder staatlich anerkannte Techniker. Voraussetzung ist jedoch:
Nach § 29 dürfen Sie Energieausweise für bestehende Wohngebäude auch dann ausstellen, wenn Sie eine Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks vor dem 25. April 2007 abgeschlossen oder begonnen haben.
Da Sie die Ausbildung bereits im Jahr 2005 abgeschlossen haben, dürfen Sie Energieausweise für bestehende Wohngebäude vermutlich ausstellen.