Wenn in einem bestehenden Hotel der Heizkessel ausgetauscht wird, muss dann ein neuer Energieausweis erstellt werden bzw. muss der Primärenergiebedarf neu berechnet werden? Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Nach §16 Absatz 5 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung sind Baudenkmäler, also nach Landesrecht geschützte Gebäude, von der Energieausweispflicht ausgenommen. Das heißt, ein Energieausweis muss in Ihrem Falle nicht erstellt werden.
Haben Sie bereits einen Energieausweis, entsprechen die darin ermittelten Werte durch den Heizungstausch nicht mehr der Wirklichkeit. Entscheiden Sie sich für einen Neuen, kann ein Energieausweis auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs frühestens drei Jahre nach der Maßnahme erstellt werden. Ein bedarfsorientierter Energieausweis kann hingegen sofort erstellt werden.