Unter Experte Wissen: http://www.energie-fachberater.de/ratgeber/ratgeber-denkmalschutz/gelten-enev-und-energieausweis-auch-bei-denkmalschutz.php
Ausnahmen: für Fassaden mit Sichtfachwerk oder Häuser, die unter Denkmalschutz stehen. Diese müssen bei einer Sanierung nicht die Vorgaben der EnEV erfüllen, benötigen keinen Energieausweis
Energieausweis ist für Häuser unter Denkmalschutz nicht Pflicht In § 16 der Energieeinsparverordnung "Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen" heißt es in Satz 5 "... Auf Baudenkmäler sind die Absätze 2 bis 4 nicht anzuwenden." Eigentümer eines Hauses unter Denkmalschutz sind also nicht verpflichtet, bei Vermietung oder Verkauf des Hauses einen Energieausweis vorzulegen.
Frage 1: Was ist mit §16 Abs. 1
Zitat. "..... Die Ausstellung und die Übergabe müssen unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen. Die Sätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, wenn unter Anwendung des § 9 Absatz 1 Satz 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 9 Absatz 2 durchgeführt werden. Der Eigentümer hat den Energieausweis der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen."
Ich verstehe, dass wenn ich eine Gebäude (Denkmal) nach § 9 bilanzieren bzw. wird danach saniert, dann muss ich ebenfalls ein Energieausweis austellen. Ist das Richtig?
oder allgemein, das Haus (Denkmal) wird saniert oder nicht, benötige ich nie ein Energieausweis?
Häuser unter Denkmalschutz benötigen keinen Energieausweis, auch nicht nach einer Sanierung. §16 Abs. 1 der Energieeinsparverordnung (EnEV) bezieht sich auf Neubauten.