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Expertenrat

Ist nach einem Heizungstausch ein neuer Energieausweis nötig?

Frage von Benjamin G. am 04.04.2017 

Wäre nach einem Austausch von Etagenheizungen gegen eine zentrale Therme im Keller eines 6-Familienhauses (Baujahr'89) nicht ein Bedarfsausweis erforderlich, da: "auch bei einer Sanierung muss unter Umständen ein Energieausweis ausgestellt werden, und zwar immer dann, wenn im Zuge der Sanierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Hauses erfolgt. In diesem Fall ist ein Bedarfsausweis Pflicht." zutrifft? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wann ein Energieausweis zu erstellen ist, wird im § 16 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung geregelt. Hier gilt, dass der Ausweis nötig ist, wenn:


  • ein neues Gebäude errichtet wird
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt werden (Dachdämmung, Dämmung Fassade, Erneuerung der Türen, Fenstertausch, etc.)
  • die Grundfläche eines bestehenden Gebäudes um mehr als die Hälfte erweitert wird
  • ein bestehendes Gebäude oder einzelne Wohnungen verkauft oder neu vermietet werden

Wird allein die Heizung ausgetauscht, muss generell kein neuer Ausweis erstellt werden. Lohnen könnte sich das aber dennoch. Denn die Ergebnisse sollten sich verbessern und die Attraktivität des Gebäudes steigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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