Wäre nach einem Austausch von Etagenheizungen gegen eine zentrale Therme im Keller eines 6-Familienhauses (Baujahr'89) nicht ein Bedarfsausweis erforderlich, da: "auch bei einer Sanierung muss unter Umständen ein Energieausweis ausgestellt werden, und zwar immer dann, wenn im Zuge der Sanierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Hauses erfolgt. In diesem Fall ist ein Bedarfsausweis Pflicht." zutrifft?
Wann ein Energieausweis zu erstellen ist, wird im § 16 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung geregelt. Hier gilt, dass der Ausweis nötig ist, wenn:
Wird allein die Heizung ausgetauscht, muss generell kein neuer Ausweis erstellt werden. Lohnen könnte sich das aber dennoch. Denn die Ergebnisse sollten sich verbessern und die Attraktivität des Gebäudes steigt.