Ich möchte ein Haus (Baujahr 1995) kaufen und vermieten. Muss ich nach der EnEV sanieren? Wenn ja, wie kann ich die Kosten vor dem Kauf feststellen?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sieht nur wenige verpflichtende Sanierungsmaßnahmen vor, die bei einem Eigentümerwechsel greifen. Eine davon ist die Dachbodendämmung, wenn die oberste Geschossdecke nicht den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes entspricht. Da das Haus, das Sie kaufen wollen, aber noch ein relativ neues Baujahr hat, trifft das sicher nicht zu. Das Gleiche gilt für den Austausch von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind – auch das kommt aufgrund des Baujahres ja nicht in Betracht. Eine dritte verpflichtende Maßnahme ist die Dämmung der Heizungs- und Warmwasserleitungen in einem unbeheizten Keller. Mit einem Blick in den Heizungskeller können Sie feststellen, ob die entsprechenden Rohre gedämmt sind. Wenn nicht, lässt sich diese Maßnahme einfach und kostengünstig nachrüsten.
Ob unabhängig von der EnEV noch Sanierungs-/Modernisierungskosten auf Sie zukommen könnten, zeigt zum Beispiel der Energieausweis. Darin sind empfohlene Modernisierungsmaßnahmen vermerkt. Sollten Sie darüber hinaus unsicher sein, was nötige Sanierungsmaßnahmen und Kosten angeht, nehmen Sie am besten einen Sachverständigen zur Besichtigung mit, um mögliche Schwachstellen der Immobilie zu entdecken.